Krisenkommunikation

«Wer kommuniziert, bestimmt den Verlauf der Geschichte, wer schweigt, verliert»

sylvia freygner

Hausdurchsuchungen, mediale Berichterstattung, drohender Reputationsverlust sowie damit verbundene wirtschaftliche Auswirkungen sind Begleitmassnahmen von strafrechtlichen Untersuchungen.

Eine transparente und kooperative Kommunikation mit Medien, Gerichten sowie Behörden ist unerlässlich. Eine «no comment» Strategie zählt nicht zu unserem Repertoire

Wir pflegen einen direkten und offenen Austausch und steuern das, ein Strafverfahren begleitende, Narrativ. Wir verstehen uns im Umgang mit der richtigen Kommunikation in der Verteidigung und deren Abhängigkeit und Verschränkung miteinander.

Fokus auf Strategie

Der entscheidende Faktor in einem Wirtschafts- oder finanzstrafverfahren ist die richtige Strategie.

Die Strategie bestimmt den Weg und ist verantwortlich dafür, ob das Ziel einer Verteidigung erreicht wird. Der entscheidende Faktor ist die richtige Strategie, die viele Schritte vorausplant. Die Strategie bestimmt den Weg.

Sie ist verantwortlich dafür, ob das Ziel einer Verteidigung erreicht wird. Wir erarbeiten in der Beratung zwingend als ersten Schritt eine für die Situation angemessene und kohärente Strategie aus und ordnen diese den Massnahmen einer Verteidigung unter.

«Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.»

WOLFGANG SCHÄUBLE

Richtiger Umgang mit medialen Narrativen

– „Es gilt die Unschuldsvermutung“

In der heutigen Zeit, in der soziale Medien eine dominierende Rolle in unserer Kommunikation einnehmen und ein mächtiges Instrument in der Erschaffung von Narrativen sind, wird das Prinzip der Unschuldsvermutung mehr und mehr in einer digitalisierten Welt in eine Schuldvermutung verkehrt.

Die Form von Berichterstattung in Strafverfahren und prominenten Zivilverfahren hat eine Grenze überschritten, die mit dem Bedürfnis an Privatsphäre und Datenschutz nur schwer vereinbar sind.

Die Vorverurteilung in der Öffentlichkeit ist rasant und zerstört Grundfeste und Werte des Menschseins.

Die Anwendung dieses alten Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung muss daher einer tiefgehenden Zäsur unterzogen werden und bedarf es neuer Begleitinstrumente in der rechtlichen Beratung.

Dr. Sylvia Freygner analysiert und definiert mit ihrem Buch „Es gilt die Unschuldsvermutung“ den Begriff „Schuld“ auf eine neue Weise.

«Fürchterlich / ist der bedrängten
Unschuld letzter Blick.»

JOHANN WOLFGANG VON GOETHE

In ihrem Buch beschreibt und erklärt sie, wie sehr Betroffene unter medialem Druck stehen und darunter leiden, welche Auswirkungen dies auf ein Strafverfahren hat.

Sie eröffnet neue Perspektiven und stellt Ansätze vor, wie Beratungsprozesse auf dieses Thema sensibilisiert und in Entsprechung unserer digitalen Zeit dahingehend angepasst sein müssen

SYLVIA FREYGNER‘S

PUBLIKATIONEN

Dr. iur. Sylvia Susanna Freygner, LL.M., LL.M.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Wie wir uns von Schuld befreien.

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DR. SYLVIA FREYGNER, LL.M., LL.M.

SCHRIFTEN ZUM LIECHTENSTEINISCHEN RECHT

Die Novellierung des Geldwäschereitatbestandes nach § 165 StGB und damit verbundene Herausforderungen für Finanzdienstleister, insbesondere Banken

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DR. SYLVIA FREYGNER, LL.M., LL.M.

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DR. SYLVIA FREYGNER, LL.M., LL.M.

Liechtenstein – Primus inter pares?

Im Ausland ersparte Steueraufwendungen als geldwäschereifähiger Vermögensbestandteil?

Link zur gesamten Ausgabe der ZWF – Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (Linde Verlag)

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DR. SYLVIA FREYGNER, LL.M., LL.M.

LIECHTENSTEINISCHE
JURISTENZEITUNG

Dr. Sylvia Freygner, LL.M. LL.M. Ineffizienter Kundenschutz in Liechtenstein-Treuhändergesetz? Anmerkungen zu Art. 11 TRHG, Liechtensteinische Juristenzeitung 2/23

Dr. Sylvia Freygner, LL.M. LL.M. Die Steuerstraftat als Vortat zur Geldwäscherei im Rechtsvergleich – Liechtenstein, Vorreiter im EWR LJZ – Liechtensteinische Juristenzeitung 2/22 

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DR. SYLVIA FREYGNER, LL.M., LL.M.

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