
Rechtsgebiete
FINANZSTRAFRECHT
«Die stärkste Bindung zu einem Mandanten entsteht in einem Finanzstrafverfahren.»
sylvia freygner
Ein Finanzstrafverfahren entscheidet oft über das Leben eines Menschen und seiner Familie.
Alles steht auf dem Spiel.
Unsere Kanzlei ist auf sehr komplexe und schwierige Fälle im Finanzstrafrecht spezialisiert.
Finanzstrafrechtliche Verfahren bedürfen einer engen und guten Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt.
In dieser kritischen Lebenssituation braucht eine Mandantin oder ein Mandant die volle Unterstützung:
Die Familie und gesellschaftliche Stellung sind betroffen, Medien und Presse stehen vor der Tür. Fachliche Souveränität im Finanzstrafrecht, kommunikative Fähigkeiten sowie Empathie und Sensibilität geben unseren Mandantinnen und Mandanten die Sicherheit, die sie in dieser Krise brauchen.
Mit unserer ausgewiesenen internationalen steuerlichen Expertise erfassen und analysieren wir Sachverhalte schnell und umfassend: Wir bewerten steuerliche Strukturierungen, internationale Aspekte und den Umgang mit internationalen Abkommen.
Wir arbeiten mit der Mandantin und dem Mandanten den Lebenssachverhalt präzise und detailgetreu auf, würdigen diesen rechtlich und entwickeln auf dieser Basis mit unseren Mandantinnen und Mandanten eine Strategie, um auf kooperativem Weg zu einer raschen und effizienten Lösung zu gelangen.
Im Idealfall führen wir unsere Beratungen bereits präventiv vor oder während steuerlicher Betriebsprüfungen durch. So können wir finanzstrafrechtliche Unsicherheiten rechtzeitig erkennen und beheben.

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
«Das Vertrauen unserer Mandantinnen und Mandanten ist ein Geschenk, dem wir grösste Achtung und Sorgfalt entgegenbringen.»
sylvia freygner
Im Wirtschaftsstrafrecht gehen die Materien Strafrecht; wirtschaftliches sowie steuerrechtliches Know-How Hand in Hand und bedingen sich wechselseitig.
Für eine gute Verteidigung ist daher die Aufbereitung des wirtschaftlichen Lebenssachverhaltes von entscheidender Bedeutung.
Unsere Tätigkeit umfasst die Abwehr strafrechtlicher Verfolgung, die Vermögenssicherung, die Datensicherung sowie die rasche Rückerlangung möglicher Schadensbeträge.
Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Erstellung absichernder Strukturen in Unternehmen. Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – speziell auch der Rechtsprechung – sind solche Massnahmen sinnvoll und beugen Verfahren vor. Konkret unterstützen wir beim Aufbau eigener Compliance-Abteilungen und bieten laufende Hilfestellung bei Fragen zur rechtlichen Prävention.
Bei Belangen des Unternehmensstrafrechts vertreten wir Unternehmen bzw. deren Organe mit grosser Umsicht, Sorgfalt und strategischer Ausrichtung.

INTERNATIONALES STEUERRECHT
«Wir bewegen uns sicher auf dem internationalen Steuerparkett.»
sylvia freygner
Mit den Länderschwerpunkten Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Schweiz und Luxemburg sind wir als Boutiquekanzlei eine Speerspitze im nationalen und internationalen Steuerrecht. Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in Fragen zu internationalen Strukturen, bei der Anwendung von internationalen Abkommen, in Fragen zu Wegzugssteuer, bei der Nachfolgeplanung, bei Erbschaftssteuerregelungen sowie in Fragen der Vermögenssicherung (Asset Protection).
Dies gilt für die ideale Strukturierung von Unternehmenskäufen gleichermassen wie für Umgründungen und Umstrukturierungen oder für die Gestaltung von Fonds. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten im Private Wealth Management sowie bei der Steuerplanung. Darüber hinaus bieten wir unser Know-How in steuerlichen Due-Diligence-Prüfungen und Transaktionen von Immobilien an.
Dies gilt für die ideale Strukturierung von Unternehmenskäufen gleichermassen wie für Umgründungen und Umstrukturierungen oder für die Gestaltung von Fonds. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten im Private Wealth Management sowie bei der Steuerplanung. Darüber hinaus bieten wir unser Know-How in steuerlichen Due-Diligence-Prüfungen und Transaktionen von Immobilien an.
Internationale Abkommen
Dabei geht es nicht nur um die persönliche Lebensplanung, sondern auch um eine optimale Anpassung an steuerliche und rechtliche Gegebenheiten. Wir leben in einer zunehmend komplexen Welt mit europäischen Normen und internationalen Abkommen (TIEA, DBA, CRS, AIA, BEPS, OECD), die Finanzgeschäfte transparenter machen. Wir nutzen unsere Stärke, um sowohl die Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten zu berücksichtigen als auch den unterschiedlichen Gesetzgebungen gerecht zu werden. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in der Vertragsgestaltung sowie in der steuerlichen Planung und begleiten sie im Gesellschafts- Steuer- und Wettbewerbsrecht sowie in der steuerlichen Planung von Sachverhalten und in der Strukturierung ihrer Vermögenswerte im Bereich des Wealth-Planning.
Grenzüberschreitende Sachverhalte stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen. Aufgrund unserer Kernkompetenz in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz unterstützen wir mit spezifischen Kenntnissen der anwendbaren Gesetze bei internationaler und grenzüberschreitender Strukturierung von Gesellschaften.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der steuerlichen Strukturierung ihrer Immaterialgüterrechte in nationalen und internationalen gesellschaftsrechtlichen Strukturen sowie bei der Planung von Lizenzmodellen und Lizenzverwertungsgesellschaften. Wir begleiten Sie bei der Errichtung einer IP-Box und den damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorteilen.
Unsere Leistungen
- Familienstiftungen
- Errichtung von internationalen Holdingstrukturen
- Gutachten und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des europäischen Steuerrechts
- Gutachterliche Tätigkeit in den Bereichen Internationales Steuerrecht, Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, Außensteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Internationale Steuerplanung
- Internationale Steuerbelastungsvergleiche
- Steueroptimierung von Investitionsentscheidungen, national wie international
- Steuerorientierte Unternehmensfinanzierung
- Steuerliche Beratung betreffend österreichischer und liechtensteinischer Privatstiftungen und anderer Vermögensstrukturen, z. B. Trusts
- Vermögens- und Nachfolgeplanung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
- Wegzugs- und Zuzugsplanung
- Beratung bei komplexer internationaler Erb- und Nachfolgeregelung
- Beratung in hoch komplexen Steuer-und Rechtsfragen
- Gesellschaftsstrukturierungen
- Vermeidung von Doppelbesteuerung, Vermögenserosion und zu hoher Steuerlast
Grenzüberschreitende Strukturierung
Grenzüberschreitende Sachverhalte stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen. Aufgrund unserer Kernkompetenz in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz unterstützen wir mit spezifischen Kenntnissen der anwendbaren Gesetze bei internationaler und grenzüberschreitender Strukturierung von Gesellschaften.
Private Clients
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Beratung von in- und ausländischen Familienunternehmen sowie HNWI und UHNWI mit in- und ausländischem Vermögen. Neben dem Gesellschaftsrecht liegt unser Schwerpunkt vor allem in der Nachfolge- und Vermögensplanung. Hierzu setzen wir die verschiedensten rechtlichen Massnahmen zur Asset Protection im Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts zum Schutz des Vermögens ein.
Wegzugssteuer
Bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Wohnsitzwechsel sind auch immer die steuerlichen Erklärungspflichten zu überlegen – sowohl im Zuzugs- als auch im Wegzugsstaat. Ferner gilt es zu bedenken, welche beschränkten Steuerpflichten oder auch Erbschafts- und Schenkungssteuerpflichten weiterhin bestehen bleiben.
Steuerrecht und Immaterialgüterrecht
Grenzüberschreitende Sachverhalte stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen. Aufgrund unserer Kernkompetenz in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz unterstützen wir mit spezifischen Kenntnissen der anwendbaren Gesetze bei internationaler und grenzüberschreitender Strukturierung von Gesellschaften.

Geldwäschereiprävention & Compliance
Beratung in der Geldwäschereiprävention, Aufsichtsrecht sowie Sorgfaltsrechtsbestimmungen. Geldwäschereiprävention und aufsichtsrechtliche sowie Sorgfaltsrechtsbestimmungen sehen vor, dass ein Geschäftsbetrieb eines Normadressaten so organisiert sein muss, dass Verstösse gegen geltendes Recht vermieden werden.
Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsgesellschaften sowie Finanzintermediäre unterliegen strengen aufsichts- und sorgfaltsrechtlichen Bestimmungen.
Wir beraten Finanzintermediäre bei der Einhaltung dieser Vielfalt von gesetzlichen Regelwerken und unterstützen Klienten bei der Erstellung von Compliance Dossiers in Transaktionen sowie bei Aufnahme von Bankgeschäftsbeziehungen
Wir beraten, entwickeln und erstellen absichernde Strukturen für Unternehmen, um Straftaten von vornherein zu vermeiden.
Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – und der Rechtsprechung – machen sich derartige Vorkehrungen mehrfach bezahlt.
Konkret unterstützen wir beim Aufbau eigener Compliance-Abteilungen und bieten laufende Hilfestellung bei Fragen zur rechtlichen Prävention und bieten folgende Leistungen an:
Gutachten, Analysen und Stellungnahmen zu Compliance Verstössen und deren Risiken (Risk Assessment) Entwicklung von Compliance Management Systemen, Richtlinien und Verhaltenskodices Unternehmensinterne Revisionen und Untersuchungen (Internal Investigations) und Aufarbeitung von Compliance Verstössen.
Workshops und Schulungen in den Bereichen Strafrecht, Hausdurchsuchung, Korruption und Geldwäscherei Implementierung von Whistleblowing Systemen in Unternehmen, Vertrauensanwalt bzw Ombudsperson für Hinweisgeber

Kapitalmarktrecht
Beratung in streitigen, nichtstreitigen und regulatorischen Angelegenheiten des Finanzmarktrechts. Wir beraten in streitigen, nichtstreitigen und regulatorischen Angelegenheiten und beraten regulierte Entitäten, Unternehmen und Privatpersonen in allen relevanten Aspekten des Finanzmarktrechts.

Gesellschaftsrecht
Unser Wissen im allgemeinen Gesellschaftsrecht ermöglicht eine ganzheitliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten im gesamten Unternehmenszyklus. Wir unterstützen Sie in strategischen Entscheidungen sowie bei rechtlichen Fragen.
3.6.1. Stiftungen und Trusts
Das Stiftungsrecht in Österreich und Liechtenstein ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten Klienten in allen Fragen des österreichischen Privatstiftungsrechts und begleiten Gründungen neuer Privatstiftungen sowie Änderungen bestehender Stiftungen.
Wir beraten Stifter, Begünstigte und Vorstände in Fragen der Foundation Governance und stiftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Planung und Sicherung von Vermögen und Nachfolgeregelungen zur Seite. Das liechtensteinische Recht hat eine lange Tradition im Stiftungsrecht.
Durch das Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wurde eine Rechtssicherheit geschaffen, die die liechtensteinische Stiftung zu einer attraktiven Alternative macht.
Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen einer privatnützigen Familienstiftung sowie gemeinnütziger Förderstiftungen zur Verfolgung philanthropischer Werke.
Auch bei Fragen zur Gründung und Verwaltung eines Trusts und zum liechtensteinischen Treuhandwesen finden Sie mit unserer Kanzlei einen kompetenten Ansprechpartner.
3.6.2. Mergers & Acquisitions
Wir begleiten internationale Investoren und Eigentümer bei der Akquisition und beim Erwerb von Unternehmen und Investitions-Targets:
Von der Projektplanung und Prozessstrategie über Due-Diligence-Prozesse bis zur Erstellung und Verhandlung der Transaktionsverträge. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Gesellschafts-, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht im internationalen Umfeld.
Unser Schwerpunkt liegt in steuerlichen und lizenzrechtlichen Sachverhalten. Deshalb sind wir ein gefragter Partner für eine fachliche und länderübergreifende Expertise zur Abwicklung von komplexen und themenübergreifenden Transaktionen